Rede Dr.-Ing. Johannes Schmidt
Hauptversammlung
Hauptversammlung 2025 der INDUS Holding AG
2025Die ordentliche Hauptversammlung der INDUS findet am 27. Mai 2025 ab 10.30 Uhr als Präsenzveranstaltung in der Koelnmesse statt.
Die relevanten Dokumente finden Sie unten aufgeführt. Der Online-Service der INDUS Holding AG öffnet am 06. Mai 2025 um 00.00 Uhr.
Bei inhaltlichen Rückfragen stehen wir Ihnen unter +49 (0) 2204 4000 32 oder hauptversammlung@indus.de zur Verfügung.
Für technische Fragen erreichen Sie unseren Aktionärsservice von Montag bis Freitag, 9.00 bis 17.00 Uhr, unter +49 (0) 9628 92490 47.
Hier finden Sie die Unterlagen zur INDUS Hauptversammlung 2025:
Hinweise:
Die Einladung und Tagesordnung enthält weitere Informationen und Angaben, insbesondere
- den Vorschlag von Vorstand und Aufsichtsrat für die Verwendung des Bilanzgewinns
- den Bericht des Vorstands an die Hauptversammlung gem. § 71 Abs. 1 Nr. 8 i. V. m. § 186 Abs. 4 Satz 2 AktG zu Tagesordnungspunkt 8,
– zu den Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung der Aktionärsrechte,
– zum Nachweisstichtag nach § 123 Abs. 4 Satz 2 AktG und dessen Bedeutung,
– zur Stimmrechtsausübung im Wege der elektronischen Briefwahl,
– zum Verfahren für die Stimmabgabe durch einen Bevollmächtigten,
– zur Gesamtzahl der Aktien und der Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung und
– einen Hinweis auf die Internetseite der Gesellschaft, über die die Informationen nach § 124a AktG zugänglich sind.
Der Konzernabschluss enthält u.a.
- den zusammengefassten Lagebericht der INDUS Holding AG und des INDUS-Konzerns enthaltend den erläuternden Bericht des Vorstands zu den übernahmerelevanten Angaben und
- den Bericht des Aufsichtsrats.
Weitere Dokumente finden Sie im Bereich Corporate Governance.
Informationen zu unserem Aktienrückkauf 2024 finden sie hier.
Zusätzlicher Hinweis: Der Abstimmende kann von der Gesellschaft nach § 129 Abs. 5 Satz 1 AktG innerhalb eines Monats nach dem Tag der Hauptversammlung, d.h. bis zum 24. Juni 2024, 24.00 Uhr (MESZ), eine Bestätigung darüber verlangen, ob und wie seine Stimme gezählt wurde. Die Gesellschaft hat die Bestätigung gemäß den Anforderungen in Art. 7 Abs. 2 und Art. 9 Abs. 5 Unterabs. 2 der Durchführungsverordnung (EU) 2018/1212 zu erteilen. Sofern die Bestätigung einem Intermediär erteilt wird, hat dieser die Bestätigung nach § 129 Abs. 5 Satz 3 AktG unverzüglich dem Aktionär zu übermitteln. Sowohl die Stimmbestätigung als auch der Nachweis der Stimmzählung können unsere Aktionäre unter der E-Mailadresse anmeldestelle@c-hv.com anfordern.
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