INDUS Holding AG beschließt öffentliches Aktienrückkaufangebot und anschließendes Aktienrückkaufprogramm
Veröffentlichung von Insiderinformationen gemäß Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014
Bergisch Gladbach, 11. November 2024 - Der Vorstand der INDUS Holding AG hat heute mit Zustimmung des Aufsichtsrats beschlossen, den Aktionären der INDUS Holding AG ein öffentliches Rückkaufangebot für bis zu 700.000 auf den Inhaber lautende Stückaktien der INDUS Holding AG (ISIN DE0006200108) zu einem Preis von 21,65 EUR je Aktie zu unterbreiten („Aktienrückkaufangebot“). Das Volumen des Aktienrückkaufangebots beträgt damit insgesamt bis zu 15.155.000 EUR. Die Aktionäre der Gesellschaft können das Rückkaufangebot in der Zeit vom 12. November 2024 bis zum 25. November 2024 (einschließlich) annehmen.
Das Aktienrückkaufangebot wird zu den in der Angebotsunterlage enthaltenen Bedingungen und Konditionen durchgeführt. Die Angebotsunterlage wird heute auf der Internetseite der Gesellschaft (www.indus.de/en) unter „Investor Relations - Aktienrückkauf“ und anschließend im Bundesanzeiger (www.bundesanzeiger.de) veröffentlicht. Das Ergebnis des Aktienrückkaufangebots wird gemäß den geltenden gesetzlichen Bestimmungen ebenfalls auf der Internetseite der Gesellschaft bekannt gegeben.
Ebenfalls heute hat der Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats beschlossen, zusätzlich zum Aktienrückkaufangebot („Aktienrückkaufprogramm“) Stückaktien ohne Nennbetrag der Gesellschaft über die Börse zurückzukaufen – zu einem Gesamtkaufpreis von bis zu 5 Millionen Euro, jedoch nicht mehr als 200.000 Aktien. Das Aktienrückkaufprogramm soll frühestens am 2. Dezember 2024 beginnen und spätestens am 16. Mai 2025 enden.
Das Aktienrückkaufprogramm wird gemäß den Safe-Harbour-Regelungen nach Artikel 5 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 (Marktmissbrauchsverordnung) sowie der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 der Kommission vom 8. März 2016 (Delegierte Verordnung) durchgeführt. Die Gesellschaft wird vor Beginn des Aktienrückkaufprogramms weitere Einzelheiten gemäß den gesetzlichen Bestimmungen bekannt geben.
Mit dem Aktienrückkaufangebot und dem anschließenden Aktienrückkaufprogramm macht die Gesellschaft von der Ermächtigung Gebrauch, die ihr durch die ordentliche Hauptversammlung vom 13. August 2020 erteilt wurde, bis zum 12. August 2025 eigene Aktien in einem Umfang von insgesamt bis zu 10 % des Grundkapitals zurückzukaufen.
Auf Grundlage dieser Ermächtigung wurden im Rahmen des öffentlichen Aktienrückkaufangebots vom 21. Februar 2024 bereits 1.100.000 eigene Aktien erworben. Dies entspricht rund 4,09 % des Grundkapitals der Gesellschaft.
Nach Durchführung des Aktienrückkaufangebots und des anschließenden Aktienrückkaufprogramms könnte die Gesellschaft maximal eigene Aktien in Höhe von insgesamt rund 7,44 % des Grundkapitals halten.
Die zurückerworbenen Aktien können für alle in der Ermächtigung vorgesehenen Zwecke verwendet werden – insbesondere ist auch eine Einziehung der Aktien durch die Gesellschaft möglich.
Wichtiger Hinweis:
Diese Mitteilung darf nicht in den Vereinigten Staaten von Amerika, Kanada, Australien oder Japan veröffentlicht, verbreitet oder übermittelt werden.
Die Verbreitung, Veröffentlichung oder Weitergabe dieser Mitteilung kann in Rechtsordnungen außerhalb der Bundesrepublik Deutschland rechtlichen Beschränkungen unterliegen. Personen, die in einer anderen Jurisdiktion ansässig sind oder deren Rechtsvorschriften unterliegen, sollten sich über die jeweils geltenden rechtlichen Anforderungen informieren und diese beachten.
Weder diese Mitteilung noch deren Inhalt dürfen in den Vereinigten Staaten von Amerika veröffentlicht, versendet, verteilt oder verbreitet werden – weder mittels Post noch auf anderem Wege oder unter Verwendung eines Instruments des zwischenstaatlichen oder ausländischen Handels oder einer Einrichtung einer nationalen Wertpapierbörse der Vereinigten Staaten von Amerika. Dies schließt unter anderem E-Mail, Faxübertragung, Telex, Telefon und das Internet ein. Kopien dieser Bekanntmachung sowie sonstige damit in Zusammenhang stehende Unterlagen dürfen ebenfalls nicht in die oder innerhalb der Vereinigten Staaten von Amerika versendet oder übermittelt werden. Diese Bekanntmachung stellt weder ein Verkaufsangebot für Wertpapiere noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Kaufangebots für Wertpapiere der Gesellschaft in den Vereinigten Staaten von Amerika, Deutschland oder einer anderen Jurisdiktion dar..
Die Bedingungen und weiteren Bestimmungen im Zusammenhang mit dem öffentlichen Aktienrückkaufangebot sind dem Angebotsdokument zu entnehmen, das weder der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) zur Prüfung vorgelegt noch von ihr gebilligt wurde. Das Aktienrückkaufangebot erfolgt nicht in Übereinstimmung mit den Vorschriften des deutschen Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes (WpÜG). Inhabern von Aktien der INDUS Holding AG wird dringend empfohlen, das Angebotsdokument sorgfältig zu lesen und – sofern erforderlich – unabhängigen fachlichen Rat zu den darin enthaltenen Informationen einzuholen. Der Preis, zu dem Aktien im Rahmen des Aktienrückkaufprogramms erworben werden, kann vom Preis im Rahmen des öffentlichen Aktienrückkaufangebots abweichen. Es kann daher nicht ausgeschlossen werden, dass die Gesellschaft im Rahmen des Aktienrückkaufprogramms Aktien zu einem höheren Preis erwirbt als im Rahmen des öffentlichen Angebots.
Diese Mitteilung enthält zukunftsgerichtete Aussagen. Diese Aussagen basieren auf den derzeitigen Einschätzungen, Erwartungen und Annahmen des Vorstands der INDUS Holding AG und beinhalten bekannte wie auch unbekannte Risiken und Unsicherheiten, aufgrund derer tatsächliche Ergebnisse, Entwicklungen oder Ereignisse wesentlich von den in solchen Aussagen ausdrücklich oder implizit enthaltenen abweichen können. Die INDUS Holding AG übernimmt keine Verpflichtung, zukunftsgerichtete Aussagen zu aktualisieren.