Dokumente zur Unternehmensführung
Vorbildliche Unternehmensführung und -kontrolle
Vorstand
Der INDUS-Vorstand leitet das Unternehmen und führt dessen Geschäfte. Er entwickelt die strategische Ausrichtung des Unternehmens, stimmt diese mit dem Aufsichtsrat ab und sorgt für ihre Umsetzung. Eine weitere Pflicht des Vorstands liegt in der Aufstellung der Quartals-, Halbjahres- und Jahresabschlüsse für die INDUS Holding AG und die INDUS-Gruppe. Der Vorstand besteht aus fünf Personen. Mehr Informationen zum INDUS-Vorstand finden Sie hier.
Das aktuelle Vergütungssystem für die Mitglieder des Vorstands der INDUS Holding AG wurde von der ordentlichen Hauptversammlung 2025 mit einer Zustimmungsquote von 98,74 % gebilligt.
Weitere Details sind im aktuellen Vergütungsbericht zu finden.
Aufsichtsrat
Der Aufsichtsrat der INDUS Holding AG bestellt den Vorstand, berät ihn bei der Leitung des Unternehmens und überwacht dessen Geschäftsführung. Informationen zu den Schwerpunkten der Aufsichtsratstätigkeit im vergangenen Jahr finden sich im Bericht des Aufsichtsrats als Teil des aktuellen Geschäftsberichts.
Der Aufsichtsrat besteht aus zwölf Personen. Erfahren Sie mehr über den INDUS-Aufsichtsrat. Die Geschäftsordnung für den Aufsichtsrat finden Sie hier.
Die Hauptversammlung vom 22. Mai 2024 hat die Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder mit einer Zustimmung von 99,87 % der abgegebenen Stimmen gemäß § 113 Abs. 3 AktG beschlossen. Die Vergütung ist in § 16 der Satzung der INDUS Holding AG geregelt, die hier eingesehen werden kann.
Weitere Details sind im aktuellen Vergütungsbericht des aktuellen Geschäftsberichts zu finden.
Vergütungsberichte
Der Vergütungsbericht stellt die Vergütung der Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats der INDUS Holding AG dar.
Erklärungen und Satzung
Die Satzung, die Erklärung zur Unternehmensführung und der Verhaltenskodex spiegeln die Grundlagen der verantwortungsbewussten Unternehmensführung und -kontrolle der INDUS Holding AG wider. Nach den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex geben Vorstand und Aufsichtsrat jährlich gemeinsam die nach § 161 AktG erforderliche Entsprechenserklärung ab und machen sie den Aktionären mit dieser Internetpräsenz dauerhaft zugänglich.
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Verhaltenskodex
Compliance ist weit mehr als das Befolgen von Gesetzen und Regeln, dies ist aber zumindest die Basis dafür. Eine gefestigte Compliance-Kultur kann das Unternehmen sowie Stakeholder schützen, den guten Ruf bewahren und wird so zum wichtigen Qualitätsmerkmal.
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